Bereich Eltern / Erziehungsberechtigte

Bei einem Kind mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot besteht das Wahlrecht der Eltern zwischen einer Beschulung an einem SBBZ oder an einem inklusiven Setting an einer allgemeinen Schule (Grundschule, Werkrealschule, Realschule, Gemeinschaftsschule oder Gymnasium). Für diese Entscheidung, werden die Eltern vom Staatlichen Schulamt beraten.
Die Entscheidung an welcher allgemeinen Schule das Kind lernen kann ist „raumschaftsbezogen“ und „gruppenorientiert“.
Das bedeutet es sind unterschiedliche Voraussetzungen der allgemeinen Schule zu beachten zum Beispiel:
- an welcher allgemeinen Schule schon Kinder inklusiv beschult werden,
- wo eine Gruppenlösung gefunden werden kann,
- die Schule entsprechend ausgestattet ist.

Die folgende Karte gibt einen Überblick an welchen allgemeinen Schulen inklusive Bildungsangebote möglich sind. http://schulamt-karlsruhe.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E1844600460/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/Schulaemter/schulamt-karlsruhe/Landkarte%20IBA%20KA%20Land_November%202021.pdf

Das Staatliche Schulamt Karlsruhe bietet die Möglichkeit auf seiner Homepage sich weiter zu informieren und sich an das Fachteam Inklusion zu wenden.

http://schulamt-karlsruhe.de/,Lde/Startseite/Unterstuetzung+_+Beratung/Fachteam+Inklusion