Schulbegleitung

Wenn ein Kind zur Bewältigung des Schulalltages eine individuelle Unterstützung benötigt, kann eine Schulbegleitung beantragt werden. In einer Bildungswegekonferenz wird beraten ob und in welchem Umfang eine Schulbegleitung das Kind unterstützt.

Für die Beantragung einer Schulbegleitung sind verschiedene Behörden zuständig
—> für Kinder mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ (GENT) sowie „Körperliche und Motorische Entwicklung“ (KMENT) die Eingliederungshilfe.
—>für Kinder mit dem Förderschwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ (ESENT) sowie „seelische Behinderung“ das Jugendamt.
—> für alle übrigen Förderschwerpunkte ist die Sozial- und Jugendbehörde zuständig.
Für die Eltern entstehen keine Kosten.

Aufgabenspektrum der Schulbegleitung:
- Unterstützung in der Bewältigung des Schulalltags, z.B. Mobilität, Überwindung von Barrieren
- Unterstützung im Unterricht, z.B. Strukturhilfen geben, Aufmerksamkeit lenken, Impulse geben
- Unterstützung im psychosozialen Bereich, z.B. Hilfe in Krisensituationen, Begleitung sozialer Umgang
- Unterstützung auch außerhalb des Unterrichts, z.B. in Pausen, bei Schulausflügen etc.

Ziele der Unterstützung durch die Schulbegleitung
- „Hilfe zur Selbsthilfe“
- Größtmögliche Selbstständigkeit des Schülers soll erreicht werden
- Im Laufe der Begleitung Unterstützung sukzessive verringern