Was ist Inklusion?
Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot lernen gemeinsam in einer Klasse mit Schülerinnen und Schüler einer allgemeinen Schule.
Sie werden dort in Verantwortung der allgemeinen Schule „zielgleich oder zieldifferent“ nach dem jeweiligen Förderschwerpunkt unterrichtet. Lehrerinnen und Lehrer des zugehörigen SBBZs (Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums) kommen stundenweise beratend und unterstützend hinzu.
Die gesetzliche Grundlage von Inklusion ist die im Jahr 2006 verabschiedete UN -Behindertenrechtskonvention. Diese stärkt nicht nur die Rechte von Menschen mit einer Behinderung sondern konstatiert dass Menschen mit einer Behinderung nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen. Durch die damit einhergehende Schulgesetzänderung kann Schülerinnen und Schülern mit Behinderung Teilhabe am sozialen Leben gewährleistet werden, indem sie gemeinsam mit Schülerinnen und Schüler einer allgemeinen Schule unterrichtet werden.